Michael Siebel (SPD): Mietpreisbreme in Hessen unwirksam – Regieren muss man können

„Die Landesregierung hat grob geschlampt. Regieren muss man auch können. Die Landesregierung verantwortet, dass die betroffenen Mieter jetzt überhöhte Mieten zahlen“, sagte der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Michael Siebel heute im Hessischen Landtag. Anlass der Debatte war, dass die von der hessischen Landesregierung erlassene Verordnung zur Mietpreisbremse vor Gericht keinen Bestand hatte, weil sie nicht ausreichend begründet worden ist.

Die Ministerin sei der Auffassung, dass sich eine Veröffentlichungspflicht für die Begründung der entsprechenden Verordnung nicht aus dem Gesetz ergebe. Im Umweltausschuss habe die SPD herausgearbeitet, dass dies sehr wohl der Fall sei. Die Ermächtigungsgrundlage enthalte ausdrücklich eine Begründungspflicht. Hierzu heißt es in der Gesetzesbegründung: „Auf diese Weise sollen die Entscheidungen der Landesregierungen nachvollziehbar gemacht werden, insbesondere im Hinblick darauf, aufgrund welcher Tatsachen die Gebiete bestimmt wurden und welche Begleitmaßnahmen geplant sind, um die Anspannung der Wohnungsmärkte zu beseitigen.“ Genau dies habe die Ministerin nicht beachtet.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren hätten die Länder versucht, diese Begründungspflicht zu streichen und seien mit dem Vorhaben gescheitert. Das Problem sei der Landesregierung also bekannt gewesen. Die Bundesregierung habe im Bundesrat ausgeführt: „Die Pflichten zur Begründung der Rechtsverordnungen, mit denen die angespannten Wohnungsmärkte ausgewiesen werden sollen, dienen der Transparenz. Vermieterinnen und Vermieter sollen wissen, warum sie in ihrem Gebiet nicht die Marktmiete verlangen dürfen. Nur so können wir erwarten, dass zumindest die Mehrheit der Vermieterinnen und Vermieter die Beschränkung akzeptiert.“
„Offenbar hat Hessen nicht zugehört und die Begründung des Gesetzes nicht gelesen“, kritisierte Siebel. „Dass die Landesregierung zur Auffassung gelangt ist, dass die Begründung nicht veröffentlicht werden muss, grenzt an gesetzgeberische Unfähigkeit. Die Landesregierung hat Rechtsunsicherheit geschaffen, die sich zulasten der Mieter auswirkt“, sagte Siebel.