Kindern eine Stimme geben ist das Motto des diesjährigen Kindertags in Deutschland. Das bedeutet auch, Kindern entsprechende Rechte geben und diese explizit in der neuen Hessischen Verfassung nennen.
Rund um das Leben der Kinder ist in der Verfassung einiges geregelt, aber Kinderrechte haben noch keine ausdrückliche Erwähnung in der Verfassung gefunden. Michael Siebel, Abgeordneter im Hessischen Landtag und Mitglied der Enquetekommission zur Novellierung der Hessischen Verfassung, erinnert zum Weltkindertag daran, dass Kinderrechte in die Verfassung gehören.
Die Hessische Länderverfassung gehört zu den wenigen, in denen Kinderrechte noch nicht explizit genannt werden. Kinderrechte sind damit selbstverständlich nicht neu, aber „Kinder sind eben Träger von Grundrechten und das muss sich auch in einer ausdrücklichen Festschreibung ihres Rechts auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit in einer Verfassung wiederfinden“ so Michael Siebel. „Auch wenn es sich dabei weitgehend um eine Klarstellung eines bestehenden Rechtszustandes handelt, so ist gerade diese von Bedeutung“ so Siebel weiter. Denn die Stimme von Kindern geht in unserem Alltag oft unter. In einem wohlhabenden Bundesland wie Hessen ist Kinderarmut allgegenwärtig und Bildungschancen sind ungerecht verteilt. Beides erinnert daran, dass Kindern die Entwicklung und Entfaltung ihrer eigenen Persönlichkeit nicht gerade leichtgemacht wird. Die Hervorhebung von Kinderrechten kann die Stimme von Kindern nur stärken. „Der Blick auf Kinderrechte darf nicht erst durch Auslegung der Rechtsprechung geklärt werden, sondern muss direkt in einer Länderverfassung geschärft werden “ so Siebel abschließend.