Der Hessische Landtag hat heute den Gesetzentwurf der Landesregierung zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beraten. Den Staatsvertrag selbst haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder bereits im Dezember vergangenen Jahres unterzeichnet, er muss aber von jedem einzelnen Landesparlament durch Zustimmung zu einem entsprechenden Landesgesetz ratifiziert werden.
Der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Michael Siebel, bewertete den Inhalt des 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrags als gelungene Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und als Möglichkeit, den Rundfunkanstalten mehr Rechtssicherheit bei der Ausgestaltung ihrer Onlineangebote zu geben. Zu begrüßen sei auch, dass der Staatsvertrag die Möglichkeiten der Anstalten verbessere, untereinander stärker zu kooperieren, ohne dabei in wettbewerbsrechtliche Schwierigkeiten zu geraten. Mehr Zusammenarbeit in den Bereichen Produktion, Produktionsstandards, Programmrechteerwerb, Verbreitung und Weiterverbreitung von Angeboten, Sendernetzbetrieb und Infrastrukturen biete neuen Raum für finanzielle Einsparungen.
Siebel sagte dazu: „Es ist wichtig, dass die Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten auch in Zukunft zeitgemäß sein können. Dazu gehören auch Texte, die es den Nutzern möglich machen, sich gerade unterwegs zu informieren, ohne dabei auf Audio- und Videofiles angewiesen zu sein, die ein erhebliches Datenvolumen binden. Darüber hinaus haben die juristischen Auseinandersetzungen über die Tagesschau-App der ARD gezeigt, dass der Gesetzgeber in der Frage, was ein presseähnliches Erzeugnis ist, für mehr Klarheit und damit für mehr Rechtssicherheit sorgen muss. Dies ist mit der Neuregelung gelungen.“