Der Hessische Landtag hat heute über einen Gesetzentwurf von CDU und Grünen zur Änderung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes debattiert. Das Gesetz soll Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten ermöglichen, die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen zu unterbinden. Dieses Phänomen hatte insbesondere in Großstädten um sich gegriffen und die Wohnungsmärkte weiter verengt.
Der wohnungsbaupolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Michael Siebel, sagte dazu: „Wir wollen eine umfassende Überarbeitung des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes in Angriff nehmen. Dazu gehört nicht nur eine Regelung für die Verhinderung von Ferienwohnungen in angespannten Wohnungsmärkten. Wir wollen auch Regelungen die Zweckentfremdung verhindern und ein Instandsetzungsgebot festschreibt. Wir halten diesen Vorstoß für sinnvoll, sind aber der Meinung, dass die Gesetzesänderung als Anknüpfpunkt einer umfassenden Novelle des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes genommen werden sollte.“
Solche Gesetze gäbe es in allen Bundesländern. Das Hessische Gesetz sei erstmals 1974 verabschiedet und bisher nur einmal, im Jahr 2001, verändert worden. In Hamburg hieße das entsprechende Gesetz „Gesetz über den Schutz und die Erhaltung von Wohnraum. „Das finde ich von der Zielrichtung viel sympathischer, weil die Richtung eine andere ist. In Hamburg geht es um Schutz und Erhaltung, in Hessen um Aufsicht. Die SPD will Wohnraum schützen und erhalten“, so Siebel.
Deshalb sei es auch wichtig, die Beseitigung der Zweckentfremdung insgesamt zum Gegenstand eines Gesetzes zu machen. Weiterhin forderte Siebel ein Instandsetzungsgebot: „Wir müssen die schwarzen Schafe unter den Vermietern ermutigen, Wohnraum so herzustellen, dass er auch vom Mieter gut gebraucht werden kann. Hauptsächlich darf von der Wohnung keine Gefahr für die Mieter ausgehen“. Eine solche Regelung müsse den Kommunen die rechtliche Möglichkeit geben, im Interesse der Allgemeinheit und zum Schutze der Mieterinnen und Mietern, Eigentümer zur Beseitigung von Mängeln zu verpflichten.
Schließlich regte Siebel an, die Möglichkeit eines Treuhänders bei leer stehendem Wohnraum einzuräumen. Dieser hätte die Aufgabe bei fortgesetzter Weigerung Wohnraum zweckbestimmt zu vermieten, einen Treuhänder einzusetzen, der das ersatzweise für den Besitzer übernehme.
„Wir brauchen zudem eine Bestimmung, nach der festgelegt wird, wie die Berechnung der Wohnfläche zu erfolgen hat. Dies sei Notwendig um Unklarheiten rechtssicher zu beseitigen. Eine Entsprechende Forderung war immer wieder vom Mieterbund erhoben worden“, sagte der SPD-Wohnungsbauexperte.