Der Hessische Landtag hat in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Linken gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum diskutiert.
Der wohnungsbaupolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Michael Siebel, sagte in der Debatte in Wiesbaden: „Wir haben Leerstände und es werden Wohnungen zweckentfremdet und zu Büros umgewandelt. Um Leerstand und Zweckentfremdung zu verhindern braucht es Regeln. Diese verweigert die schwarz-grüne Landesregierung konsequent. Es war falsch von der damaligen CDU-geführten Landesregierung, das entsprechende Gesetz 2004 auslaufen zu lassen. Das zeigen auch kommunale Erfahrungen. In Frankfurt konnte in einem Zeitraum von dreißig Jahren verhindert werden, dass 9000 Wohnungen zweckentfremdet wurden. Die geltenden baurechtlichen Vorschriften reichen dagegen nicht aus, um die Zweckentfremdung zu verhindern. Deshalb ist die Wiedereinführung der Wohnraumzweckentfremdung richtig“, so Siebel.
Darüber hinaus plädierte Siebel abermals für eine Millieuschutzsatzung. Als Verordnung könne auf den Regelungen zur Umwandlungsverordnung aufgebaut werden. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten und damit in Orten, in denen die Mieten überdurchschnittlich hoch seien, werde die Situation zusätzlich durch die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum verschärft. Neben der Mietpreisbremse könne eine Milieuschutzsatzung dämpfend auf die Entwicklung der Mieten wirken. „Wir halten das Mittel der Millieuschutzsatzung nach wie für Räume mit angespannter Wohnraumsituation für geeignet“, so Siebel.
Siebel kritisierte CDU und Grüne für die gleichzeitige Ablehnung der Millieuschutzsatzung und der Wiedereinführung der Wohnraumzweckentfremdung.
„Gegen alles zu sein, was Leerstand und Zweckentfremdung verhindert, aber keine eigenen Alternativen dazu zu benennen, das ist eine Kapitulation vor der Realität. Und vor der Realität zu kapitulieren heißt, sich von der politischen Gestaltung zu verabschieden“, so Siebel.