In der heutigen Sitzung der Enquetekommission des Hessischen Landtags zur Änderung der Verfassung hat der Darmstädter Landtagsabgeordnete Michael Siebel (SPD) die Einführung eines Bürgerantrags vorgeschlagen. Danach muss auf Antrag von 30.000 Einwohnern des Landes ein Bürgerantrag im Landtag behandelt werden. Die Eingabe muss einen konkreten Handlungsauftrag an den Landtag oder die Landesregierung enthalten. “Mit der Einführung eines Bürgerantrags, der in einigen Kommunalordnungen anderer Bundesländer bekannt ist, wollen wir eine weitere Beteiligungsform für Bürgerinnen und Bürger schaffen”, sagte Siebel. Der Bürgerantrag soll auf Sachentscheidungen beschränkt sein. Er soll aber so stark wirken, dass der Hessische Landtag sich damit befassen muss. Ziel des Bürgerantrags kann sowohl der Erlass eines Gesetzes sein, als auch ein in die Kompetenz des Landtags fallender einfacher Sachbeschluss sein.