„Lärmobergrenzen eröffnen auch für den Darmstädter Norden die Perspektive auf weniger Fluglärm. Sie müssen aber in einem geänderten Planfeststellungsbeschluss rechtssicher festgelegt werden, “ sagten heute der SPD Landtagsabgeordnete Michael Siebel.
Es habe sich herausgestellt, dass die in dem Planfeststellungsbeschluss festgelegte Prognose von 701000 Flugbewegungen als nicht belastbar erwiesen hat. Nach Aussage des Verkehrsexperten Klaus Peter Güttler müsse man heute davon ausgehen, dass bis 2020 weniger als 600000 Flugbewegungen vom Frankfurter Flughafen ausgehen. Dies habe mit rückläufigen Fluggastzahlen zu tun, aber auch mit einer geänderten Flottenstrategie der Lufthansa. Durch neues Fluggerät und die Orientierung auf Billigflieger, die nicht ausschließlich von Frankfurt starten, habe sich die HUB-Funktion des Frankfurter Flughafens verändert. Deshalb müssten die Verkehrsprognosen in einem Planungsprozess neu ermittelt werden und in einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses festgeschrieben werden. Dies sei dann Grundlage für An- und Abflugverfahren.
Mit einem geänderten Planfeststellungsverfahren würden dann Lärmobergrenzen auch durchsetzbar. „Das kann eine freiwillige Vereinbarung mit den Airlines nicht leisten. Lärmobergrenzen bedeuten, dass die Anzahl der Slots festgelegt werden und dass bei Überschreitung der Lärmobergrenzen auch Einfluss auf die Slot genommen werden kann“, erläuterte Siebel.
Für den Darmstädter Norden habe eine rechtsverbindliche Festlegung von Lärmobergrenzen aber noch weitreichendere Auswirkungen. So würde sich dann die Möglichkeit ergeben, auch die Lärmschutzbereiche und die Flugrouten neu festzulegen.
„Hier wäre es dann besonders wichtig, dass sich Darmstadt aktiv in den Prozess einbringt und auf solider Datenlage argumentieren kann. Dazu ist die von der SPD wiederholt geforderte städtische Studie notwendig, in der untersucht wird, wie sich verschiedene Varianten einer Verlegung der Flugroute über dem Darmstädter Norden auswirken würden. Ein klug und solidarisch gewählter Verlauf der Flugroute könnte positive Auswirkungen auf die Lärmentwicklung haben, aber auch städtebaulich Möglichkeiten eröffnen, die wir bislang nicht hatten“, sagte Siebel.
Weiterhin sei es wichtig, dass in dem jetzt in Arbeit befindlichen Landesentwicklungsplan ein Hinweis auf die Lärmobergrenzen aufgenommen wird. „Dafür werde ich mich im Hessischen Landtag einsetzen“, so Siebel. Die Verfahren müssten aber ineinander greifen.
Die Vertreter der Stadt Darmstadt in der Fluglärmkommission forderte Siebel auf, sich auch für ein rechtssicheres Verfahren durch einen geänderten Planfeststellungsbeschluss einzusetzen. Er habe Verständnis dafür, dass in der Fluglärmkommission auch auf eine freiwillige Vereinbarung gesetzt würde. „Aber es geht um wirtschaftliche Interessen und da brauchen wir Rechtsverbindlichkeit die auch Sanktionen vorsieht.“