Siebel: Recht auf Wohnen in die hessische Verfassung

Für eine Aufnahme eines Rechts auf Wohnen in die hessische Verfassung hat sich heute der SPD-Landtagsabgeordnete und Oberbürgermeisterkandidat Michael Siebel (Darmstadt) eingesetzt. In der heute tagenden Sitzung des Verfassungskonvents begründete er den Vorstoß der SPD.
“Wir sind der Auffassung, dass es ein Verfassungsgebot geben muss, die jedermann den Bezug einer angemessenen Wohnung zu sozial tragbaren Bedingungen ermöglicht.”
Zur Verwirklichung dieses Staatsziels soll das Land sozialen und ökologischen Wohnungsbau fördern und für die Erhaltung von Wohnungen sorgen.
„Ich bin dieser Auffassung, nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Wohnraumknappheit, sondern auch deshalb, weil auf der kommunalen Ebene Wohnen als Aufgabe der Daseinsvorsorge begriffen wird“ so Siebel.