Barrierefreies Planen für Architekturstudenten im Studium verankern

Barrierefreiheit im Studium ausweiten, damit sie zur gelebten Selbstverständlichkeit wird Wiesbaden. Sommer sagte bezüglich der Beantwortung der Fragen zur Barrierefreiheit als Bestandteil im Architekturstudium, die sie gemeinsam mit dem Kollegen und wohnraumpolitischen Sprecher Michael Siebel gestellt hatte: “Barrierefreiheit im Sinne der UN-Konvention als Voraussetzung für gleichberechtigte und selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe ist neben umweltbedingten, infrastrukturellen Barrieren zuallererst eine Frage von Einstellungen. Wir brauchen auf allen Ebenen von Politik und Gesellschaft ein Bewusstsein für inklusives Denken und Handeln. Im Architekturstudium muss die Thematik deswegen noch größeren Stellenwert erlangen, damit sie zur gelebten Selbstverständlichkeit wird.” Mit Blick auf die allgemeine demografische Entwicklung sei die Frage nach barrierefreien öffentlichen Räumen, einer barrierefreien Umwelt, nach barrierefreiem Wohnraum, nach barrierefreien Kultur- und Freizeitangeboten sowie nach einem barrierefreien ÖPNV in den Städten und Gemeinden die zentrale Herausforderung der kommenden Jahre, erläuterte Sommer. Die Landesregierung sehe leider keinen Anlass zur besonderen Förderung der Barrierefreiheit im Architekturstudium und sieht die Thematik angemessen umgesetzt, bedauert die stellvertretende hochschulpolitische Sprecherin Dr. Daniela Sommer gemeinsam mit Kollege Siebel. Gerade bei Neubauten zeige sich immer wieder, dass die Barrierefreiheit nicht berücksichtig werde. Die UN-Behindertenrechtskonvention und der Grundgesetzartikel 3 besagen, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf, seit das “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist, ist für Sommer in diesem Bereich noch zu wenig realisiert. “Um der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention drive zu geben, könnte beispielsweise im Verbund mehrerer Hessischer Hochschulen ein LOEWE Projekt aufgelegt werden. Dafür müsste die Landesregierung die entsprechenden Mittel bereitstellen”, sagte Siebel. Dr. Sommer führt schließlich die Definition von Barrierefreiheit im Behindertengleichstellungsgesetz § 4 an und sagt: “Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Hier ist noch viel Luft nach oben. Deswegen ist es schade, wenn nicht an jeder Hochschule barrierefreies Planen eine Pflichtveranstaltung für Architekturstudenten ist. Nur wenn Architekten ausbildet werden, die wissen, wie man behindertengerecht plant, werden wir die Wohnungsproblematik für Menschen mit Behinderungen, für ältere und kranke Menschen in den kommenden Jahren in den Griff bekommen.”